Jugendpolitik: Themen

Aus WikiWB

Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

Aktion zur Bundestagwahl 2013: Wir beteiligen uns an "U 18"

Was ist U18? U18 ist die Wahl für alle Kinder und Jugendlichen. Neun Tage vor "echten" Wahlen dürfen alle unter 18 ihre Stimme abgeben, unter nur leicht veränderten Bedingungen. Die Ergebnisse werden ausgewertet und veröffentlicht. U18 kann sowohl im Rahmen von Landeswahlen als auch von Bundestagswahlen durchgeführt werden. Teilnehmen können alle Kinder unter Jugendliche unter 18 Jahren aller Nationalitäten. U18 startete 1996 in einem Wahllokal in Berlin und ist mittlerweile zu der größten politischen Bildungsinitiative für Kinder und Jugendliche in Deutschland herangewachsen.

Ziel: Junge Menschen sollen dabei unterstützt werden, Politik zu verstehen, Unterschiede in den Partei- und Wahlprogrammen zu erkennen und Versprechen von Politikerinnen und Politikern zu hinterfragen. Kinder und Jugendliche sollen so ihre eigenen Interessen erkennen und formulieren lernen, selbst Antworten auf politische Fragen finden - und aktiv ihre eigene Lebenswelt mitgestalten.

Alle weiteren Informationen zu der Aktion finden Sie hier: http://www.u18.org/

Thema "Bundeskinderschutzgesetz"

Das gemeinsame Ziel von Politik und der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung und (sexueller) Gewalt zu schützen. Das Bundeskinderschutzgesetz, das am 1.1.2012 in Kraft getreten ist, soll dies regeln und schafft in vielen Fällen wichtige fachliche Verbesserungen im Kindesschutz.

Der CVJM-Gesamtverband hat eine Projektgruppe berufen, die die Umsetzung des Gesetzes für den CVJM klären soll. Folgende Punkte werden dabei u. a. Berücksichtigung finden: 1. Flächendeckende Verankerung des Themas in Mitarbeiterschulungen, 2. Jede/r Ehrenamtliche vor Ort muss im Verdachtsfall eine/n fachkompetenten Ansprechpartner/in haben. 3. Informationsmaterial zum Thema wird zusammengestellt. Es ist geplant, dass diese Projektgruppe die Arbeit bis zu den Sommerferien d. J. beendet hat.

Einer der für die CVJM-Arbeit wichtigen Punkte ist die erweiterte Führungszeugnispflicht für alle Ehrenamtlichen. Die Jugendverbände haben sich im Gesetzgebungsverfahren dagegen ausgesprochen, weil erweiterte Führungszeugnisse ggf. falsche Sicherheiten vorgaukeln würden: Sie geben lediglich Auskunft über nachgewiesene (Sexual-)Straftaten, potenzielle Täter sind möglicherweise gar nicht straffällig geworden, sie sind bei jugendlichen Ehrenamtlichen kaum aussagefähig; zudem ist der bürokratische Aufwand enorm hoch. Die Lobbyarbeit der Jugendverbände war erfolgreich, das Gesetz sieht keine allgemeine Führungszeugnispflicht für Ehrenamtliche vor.

Aber: Der öffentliche Träger - kommunales Jugendamt (sprich: Verwaltung und Jugendhilfeausschuss) - muss zukünftig mit den in seinem Bereich tätigen freien Trägern Vereinbarungen zur Qualitätssicherung abschließen. Jugendarbeit wird nur dann gefördert, wenn die Beachtung dieser Grundsätze und Maßstäbe gewährleistet werden kann.

Hier besteht durchaus die Möglichkeit „durch die Hintertür“ erweiterte Führungszeugnisse verpflichtend zu machen. Allerdings verpflichtet das neue Gesetz die öffentlichen Träger auch, hierzu differenzierte Kriterien (nach Maßgabe einer aufgabenspezifischen Beurteilung im Hinblick auf Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Kindern und Jugendlichen) festzulegen.

Für begrenzte Gruppen von Ehrenamtlichen (s. o.) wird es sinnvoller weise eine Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses geben - etwa für Personen, die Opfer von sexuellem Missbrauch beraten und begleiten. Ob z. B. auch die Freizeitarbeit in den Blick kommt - was dramatische Auswirkungen hätte - muss abgewartet werden.

Theoretisch kann jedes Jugendamt seine eigenen Kriterien festlegen, was insbesondere bei Freizeiten und Maßnahmen, deren Teilnehmende und Mitarbeitende aus unterschiedlichen Jugendamtsbezirken kommen, kompliziert werden würde. Inzwischen gibt es von der Arbeitsgemeinschaft der Jugendhilfe (AGJ) und der BAG der Landesjugendämter herausgegebene Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Gesetzes. Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) hat sich dazu geäußert und hält diese Empfehlungen (zu §72a SGB VIII) für die Jugendverbandsarbeit für wenig hilfreich, weil sie 1) für die Ausgestaltung vor Ort nicht konkret genug sind und 2) davon ausgegangen wird, dass die noch in der Erarbeitung befindlichen Empfehlungen des "Deutschen Vereins" in grundsätzlichen Bewertungen zu anderen Ergebnissen gelangen und sich damit zusätzliche Unsicherheiten ergeben.

Daher unsere herzliche Bitte: Unterschreibt keine Vereinbarung, solange es keine Rahmenvereinbarungen gibt. Meldet es dem Westbund und/oder dem Gesamtverband, wo öffentliche Träger vor Abschluss einer Rahmenvereinbarung versuchen, die Führungszeugnispflicht durchzusetzen. Und: Seid und bleibt als Jugendverbände vor Ort solidarisch untereinander!

Und ein letztes: Ehrenamtliche, die tatsächlich ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, können von der Gebührenpflicht befreit werden. Voraussetzung ist allerdings, dass keine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Wichtig ist, bei der Beantragung des Führungszeugnisses die Gebührenbefreiung zu beantragen und sein ehrenamtliches Engagement nachzuweisen.

Aktuelle Informationen gibt es laufend beim Deutschen Bundesjugendring unter www.dbjr.de - unter www.cvjm-westbund.de und www.cvjm.de > Arbeitsbereiche > Jugendpolitik werden wir euch auch auf dem Laufenden halten.

Sigrid Müller / Bernd Opitz - aktualisiert am 29.8.2012

Rechtsextremismus

Informationen und Material gibt es bei: Beratungsnetzwerk Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Arnsberg c/o Amt für Jugendarbeit EKvW Haus Villigst Frau Kirchhoff Iserlohner Str. 25 58239 Schwerte Tel: 02304-755-190 Email: Gudrun.Kirchhoff@afj-ekvw.de

Jugendarbeit und Schule

Neben der Schule gilt die Jugendarbeit als ein unverzichtbares Erfahrungsfeld für Kinder und Jugendliche. U.a. die offenen Ganztagsgrundschule in NRW oder die ganztägig arbeitenden Schulen in Hessen und die Schulzeitverkürzung für Gymnasiasten auf 8 Jahre ab 2005/2006 werden Auswirkungen auf die Gestaltung unserer Kinder- und Jugendarbeit haben. Welche Chancen, Grenzen und Kooperationen für uns möglich sind, soll hier diskutiert und an Praxisbeispielen gezeigt werden ... mehr

 »pack’s« CVJM aktiv für Ausbildung

»pack’s« CVJM aktiv für Ausbildung

Mit »pack's« kehren wir an die Ursprünge der CVJM-Bewegung zurück. Evangelisation und Diakonie, Wort und Tat wollen wir neu zusammenbringen. Neue Chancen für Jugendliche durch Förderung, Begleitung und Unterstützung sind auch neue Chancen für einen CVJM ... mehr

Internet - Sicher im Netz

Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW hat eine neue Infobroschüre herausgebracht. Thema: »Sicher im Netz«. Es geht um sexuelle Übergriffe auf Kinder im/über das Internet. Die Broschüre richtet sich an Eltern und Mitarbeiter/Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Befürchtung, Kinder könnten im Netz zufällig auf erotische oder gar pornografische Inhalte stoßen, ist sicherlich vielen Erwachsenen vertraut.

Dass allerdings pädosexuelle Menschen ganz gezielt das Internet nutzen, um Kinder sexuell zu belästigen oder sogar einen persönlichen Kontakt mit dem Ziel eines realen sexuellen Missbrauchs Missbrauchs herzustellen, scheint für viele Kinder, Eltern und Fachkräfte kaum vorstellbar. Es geht nicht darum, Ängste zu schüren, oder das WWW zu verteufeln. Es geht um Aufklärung und Information für Kinder und ihre Vertrauenspersonen – und die Begleitung der Mädchen und Jungen bei der verantwortungsvollen, kompetenten und sicheren Erforschung dieser neuen Welt ... mehr

Kampagne gegen Kinderarmut

Kampagne gegen Kinderarmut

„Lasst uns nicht hängen!” – Unter diesem Leitmotiv will die Evangelische Kirche von Westfalen den Skandal der wachsenden Armut von Kindern mit einer Kampagne öffentlich machen. Die Kampagne zielt darauf, die Mitverantwortung in Kirche und Gesellschaft bewusst zu machen sowie Hintergründe und Folgen von Kinderarmut zur Sprache zu bringen.

Dabei sollen die Möglichkeiten und Erfahrungen von Kirche und Diakonie genutzt werden, um Projekte zu entwickeln und ortsnah umzusetzen.

Nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) leben gegenwärtig 2,5 Millionen Kinder in Armut oder sind davon bedroht, die Tendenz ist steigend. Von 2000 bis 2006 stieg ... mehr


Jugendschutz beim Rauchen

Neue Jugendschutzregelung ab dem 1.9.2007

Am 1. September 2007 ist das Alter, ab dem Jugendliche in der Öffentlichkeit rauchen dürfen, von 16 auf 18 Jahre angehoben worden. Was das für u.a. auch für die Jugendarbeit bedeutet, erfahren Sie im Merkblatt: ... mehr

Persönliche Werkzeuge